Verkauf auf Ibiza

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Kosten und Steuern im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Immobilie auf Ibiza

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Kosten und Steuern im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Immobilie auf Ibiza

Es gibt verschiedene Kosten und Steuern, die Verkäufer in Spanien beim Verkauf ihrer Immobilie zahlen müssen. Diese Kosten werden entsprechend aufgeteilt:

 

  • Anwaltsgebühren
  • Maklergebühr
  • Kapitalertragssteuer
  • Wertzuwachssteuer
  • Energieausweis
  • Ausländer und Steuern

 

Anwaltshonorare

Sie betragen in der Regel 0,5 bis 1,5% des Verkaufspreises zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese Gebühren sind zu Beginn des Vertragsverhältnisses zu vereinbaren und während des gesamten Vertragsverhältnisses beizubehalten, es sei denn, der Erstauftrag wird auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erheblich geändert. Die Anwaltsgebühren sind ein Aufwand, der bei der Berechnung der mit dem Verkauf verbundenen Kapitalertragsteuer abgezogen werden kann.

 

Maklergebühren

Dies sind in der Regel 5% des Verkaufspreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 21%. Die Maklerprovision wird vom Verkäufer bei Unterzeichnung der Urkunde bezahlt, sobald der Gesamtverkaufspreis eingegangen ist. Diese Kosten können auch bei der Berechnung des steuerpflichtigen Kapitalgewinns abgezogen werden.

 

Kapitalertragssteuer

Der Veräußerungsgewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Verkaufswert und dem Anschaffungswert einer Immobilie, d.h. Steuer auf Gewinne aus dem Verkauf einer Immobilie. Die spanische Kapitalertragssteuer beträgt 19% für in der EU lebende Personen.

 

Wertzuwachssteuer (Impuestos Plusvalía)

Hierbei handelt es sich um eine von der Gemeinde festgelegte Steuer, die sich aus dem Katasterwert des Grundstücks und der Anzahl der Jahre seit dem ersten Erwerb des Grundstücks zusammensetzt. Es ist normalerweise ein bescheidener Betrag von ein paar hundert Euro und wird vom Verkäufer bezahlt.

 

Energieausweis

In Übereinstimmung mit den europäischen Gesetzen zu Energie- und Umweltfragen müssen die Eigentümer bestehender Häuser potenziellen Käufern den Energieausweis der Immobilie ausstellen, der von einem qualifizierten Techniker ausgestellt werden muss. Diese Zertifikate kosten im Durchschnitt zwischen 150 und 500 €.

 

Ausländer und Steuern

Wenn der Verkäufer nicht in Spanien ansässig ist, ist der Käufer verpflichtet, einen Prozentsatz des Kaufpreises einzubehalten. Dieser Prozentsatz ist gesetzlich festgelegt und liegt derzeit bei 3%. Der Käufer muss diesen Betrag innerhalb einer Frist von höchstens einem Monat an das spanische Finanzministerium zahlen, um etwaige durch die Kapitalertragsteuer geschuldete Steuern auszugleichen.


 

Erforderliche Dokumente

 

Kaufurkunde (Escritura)

Dies ist das Dokument, in dem die Gesamtheit Ihrer Immobilie aufgeführt ist. Darin heißt es, dass das rechtmäßige Eigentum von einer Partei zur anderen gewechselt wurde, und nach Unterzeichnung durch den Notar an das Katasteramt gesendet wird, um die Eigentumsinformationen des Katasters zu ändern.

 

Grundbuchauszug – (Nota simple)

Dies ist ein juristischer Bericht, in dem verschiedene Merkmale der Immobilie aufgeführt sind, d. h. Die Akkreditierung der Eigentümer, Beschreibungen der Immobilie, Grundstück, Hypotheken usw. Dies kann beim Registro de la Propiedad angefordert werden.

 

Grundsteuer – Impuesto sobre bienes inmuebles (IBI)

Dies ist eine Gemeindesteuer, die jährlich erhoben wird. Beim Verkauf Ihrer Immobilie müssen Sie den letzten Zahlungseingang vorlegen.

 

Bewohnbarkeitsbescheinigung – (Cédula de habitabilidad)

Dies ist ein gestempeltes Dokument, das vom Consell (Rathaus) de Ibiza ausgestellt wurde und besagt, dass Ihre Immobilie die Grundvoraussetzungen erfüllt, um bewohnt zu werden, dh mit Strom, fließendem Wasser usw. verbunden zu sein. Das Zertifikat ist 10 Jahre gültig , die Verlängerung dauert zwischen 2 bis 4 Monate.

 

Energieausweis

Dies ist ein Dokument, das die Energieeffizienz der verkauften Liegenschaft beschreibt und von einem qualifizierten Techniker ausgestellt werden kann.

 

Katasterinformationen

Die Katasternummer ist in der Kaufurkunde (Escritura) und im Grundbuchauszug angegeben. In diesem Dokument werden die Merkmale und die Grundstücksgrenzen beschrieben.

 

Personalausweis

Dies kann Ihr DNI, NIE oder Reisepass sein und dient zum Nachweis Ihres Aufenthalts- / Nicht-Aufenthaltsstatus bei der Ermittlung von Kapitalgewinnen.

 

Für weitere Informationen zum Verkauf Ihrer Immobilie stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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